Die Leistungsangebote des Sachgebietes
„Hilfen zur Erziehung“:

– Sozialpädagogische Familienhilfe
– Aktivierende Familienhilfe
– Erziehungsbeistandschaften
– Hilfen für junge Volljährige
– Integrationshilfen (Schule, Hort, Freizeit)
– Begleiteter Umgang
– Ergänzende Hilfen für Pflegefamilien
– Soziale Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Familien
– weitere siehe Organigramm

soziale Gruppenarbeit für Kinder

immer montags von 15-17 Uhr im Hauptgeschäftshaus in der Großen Bruchstraße 17

Verantwortliche:

Frau Wanzek

Herr Morad Agha,

Familienkontaktcafè (FaKoRe)

 

immer mittwochs von 15.30 – 17.30 Uhr im Hauptgeschäftshaus in der Großen Bruchstraße 17

Ansprechpartner im FaKoRe:

Frau Kiuntke

Frau Mundt

soziale Gruppenarbeit für Jugendliche

immer donnerstags von 15.30 – 17.30 Uhr  im Hauptgeschäftshaus in der Großen Bruchstraße 17

Verantwortliche:

Frau Stropp

Frau Kuhl

Sachgebietsleitung Koordination:
Sachgebietsleitung Team:

Das Leitungsteam „Hilfen zur Erziehung“ hat darüberhinaus folgende Kontaktdaten:

Tel.: 03491/420961
Fax: 03491/6958072

Im Sachgebiet

„Hilfen zur Erziehung“

(ambulant) sind 19 Fachkräfte, 5 Mitarbeiter*innen für niedrigschwellige Angebote „Aktivierende Familienhilfe“ (inkl. 2 Dualstudenten) und eine FSJlerin tätig.

Das Team hat 6 Kinderschutzfachkräfte sowie regelmäßige Teamberatungen, Fallberatungen, Supervision und bei Bedarf Kinderschutzberatung.

Die Mitarbeiter des „HzE-Teams“ bilden sich ständig zielgerichtet fort und reagieren dabei auch auf geänderte bzw. erweiterte Bedarfe der Klienten und des Fachdienstes „Jugend “ als Auftraggeber, mit dem jährlich die Hilfen evaluiert und bei Bedarf angepasst bzw. erweitert werden.

Die Einsatzorte befinden sich im gesamten Landkreis Wittenberg.

Die werktags besetzten Büros befinden sich in Wittenberg, Lutherstraße 13,
im ersten und dritten Obergeschoss
.

Des Weiteren nutzt das Sachgebiet tageweise Räumlichkeiten in Gräfenhainichen, Kirchplatz 1.

Beantragung der
„Hilfen zur Erziehung“

in der Kreisverwaltung Wittenberg

Fachdienst „Jugend“ – bei den zuständigen Sozialarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes bzw. Besonderen Sozialen Diensten zu beantragen.

Nach einer Befürwortung der Hilfe beauftragt der Fachdienst „Jugend“ den freien Träger, die entsprechende Hilfe durchzuführen.

Auftraggeber und Auftragnehmer arbeiten nach dem gemeinsam erstellten Leitbild des Landkreises Wittenberg.

Das Sachgebiet „Hilfen zur Erziehung“ erhält finanzielle Mittel auf Basis von LEQ vom Landkreis Wittenberg, vereinzelt auch bei Beauftragung von anderen Landkreisen, zum Beispiel bei Umzug.